Aufbaukurs zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege (m/w/d)

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Montag, 17. Juni 2024
PREIS:
1.874,00 

Heinicke, Heike-Petra
Fachbereichsleitung FLP

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Weiterbildung

Aufbaukurs auf die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI (460 Ustd.)

Mit Ihrem bisherigen Abschluss haben Sie bereits den Grundstein für eine Führungsposition gelegt. Mit diesem Aufbaukurs erweitern und vertiefen Sie Ihr Wissen und Ihre Kompetenzen für künftige Herausforderungen.

Die (pflegerische) Leitung einer Station, eines Pflegeheimes oder eines ambulanten Pflegedienstes ist eine anspruchs­volle Aufgabe. Die Kompetenz der Führungskraft hat großen Einfluss auf die Versorgungsqualität der Patienten/innen oder Bewohner/innen, aber auch auf die Mitarbeiterzufriedenheit und die betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens. Dadurch ergeben sich hohe Anforderungen an ihre fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenz.

Ihr Vorteil:

Diese Weiterbildung befä­higt zur:

  • selbstständigen und effizienten Gestaltung von Ar­beitsprozessen
    • Klinik: Qualifizierung als Stations- / oder Bereichsleitung
    • stationäre & ambulante Altenhilfe: Qualifizierung als Pflegedienst­leitung
  • Teilnahme am Aufbaukurs zur „Heimleitung / Management einer sozialen Einrichtung“

Inhalte der Weiterbildung

Ergänzende und vertiefende Inhalte aufbauend auf das Konzept des Kurses zur verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI in folgenden Themenfeldern:

  • Pflegefachliche Kompetenz
  • Kommunikation und Führungskompetenz
  • Recht
  • Betriebswirtschaft
  • Betriebsorganisation

Bei TeilnehmerInnen, die den Abschluss „Verantwortliche Pflegefachkraft“ bei einem anderen Weiterbildungsinstitut erworben haben,  werden die absolvierten Inhalte vor Anrechnung der absolvierten Stunden für eine verkürzte Weiterbildung „Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“ geprüft und ein entsprechender Verkürzungsantrag bei der Pflegekammer gestellt.

Der Aufbaukurs zur Qualifizierung als Pflegedienstleitung in der stationären und ambulanten Pflege auf der Grundlage der „Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen“ vom 18. März 2002 (Nds.GVBl. Nr.10/2002 S.86), geändert durch Gesetz v. 18.2.2005 (Nds.GVBl. Nr.5/2005 S.75) und Art.1 des Gesetzes v. 7.12.2006 (Nds.GVBl. Nr.32/2006 S.586).

Kursverlauf

Die Weiterbildung wird als berufsbegleitender Lehrgang durchgeführt. Sie umfasst aufbauend 260 Stunden zzgl. Einführungs- und Prüfungstagen. Die Prüfungstage werden im Kursverlauf bekanntgegeben.

Zusätzlich muss ein Praktikum von insgesamt 20 Wochen (770 Stunden) absolviert werden, wovon mindestens 5 Wochen (192,5 Stunden) außerhalb der eigenen Einrichtung abzuleisten sind. Der Aufbaukurs erfolgt durch eine Teilnahme in einem laufendem Kurs der Weiterbildung „Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“, so dass die TN-Plätze begrenzt sind.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzung erfüllt, wer berechtigt ist, die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung

  • Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) oder
  • Altenpfleger (m/w/d)

zu führen sowie innerhalb der letzten drei Jahre eine Weiterbildung „Verantwortliche Pflegefachkraft“ nach §71 SGB XI im Umfang von 460 Unterrichsstunden erfolgreich abgeschlossen hat.

Vor Beginn der Weiterbildung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Lebenslauf
  • Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Original muss dem Institut im Weiterbildungsverlauf vorgelegt werden)
  • Kopie der Urkunde über die aktuelle Namensführung (Original muss dem Institut im Weiterbildungsverlauf vorgelegt werden)
  • Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung (Nachweis der Beschäftigung)
  • Kopie des Zertifikats über den erfolgreichen Abschluss „Verantwortliche Pflegefachkraft” mit einer Übersicht über die stattgefundenen Weiterbildungsinhalte

Vor Weiterbildungsende muss dann zusätzlich noch ein erweitertes Führungszeugnis sowie ein aktuelles Gesundheitszeugnis eingereicht werden.

Abschluss

Die Weiterbildung endet mit einer Facharbeit, einer schriftlichen Abschlussklausur und einer mündlichen Abschlussprüfung.

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden die  Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Fach­kraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“ von der zuständigen Behörde. Mit dem Abschluss dieser Weiterbildung erwerben die Teilnehmenden die Hoch­schulzugangsberechtigung.