Die palliative Begleitung von Menschen hat in den letzten Jahren in der Gesellschaft und damit auch im pflegerischen Bereich erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies zeigt sich im ambulanten Bereich durch die „spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)“ sowie im stationären Pflegebereich durch Forderung eines „Konzeptes der Sterbebegleitung“ seitens des MDK.
Palliative Care versteht sich als ein individuelles, ganzheitliches Pflege- und Betreuungskonzept für Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung und Menschen in der letzten Lebensphase. Seitens der Pflegenden gilt es, die individuelle Lebensqualität des Betroffenen unter Gewährleistung einer höchstmöglichen Autonomie zu berücksichtigen. Eine fachgerechte Symptomkontrolle sowie Sterbe- und Trauerbegleitung fließen in die Versorgung mit ein, in die Angehörige und Zugehörige mit einbezogen werden.
Um den Anforderungen der palliativen Begleitung seitens der Pflegenden gerecht zu werden, stellt ein fundiertes Wissen die Grundlage für die individuelle, würdevolle Versorgung eines Menschen in der letzten Lebensphase dar.
Ihr Nutzen / Ihr Vorteil:
Diese Weiterbildung
- befähigt zur fachlichen, symptomorientierten und individuellen Begleitung in der letzten Lebensphase,
- bietet durch die Teilnahme an zusätzlichen Unterrichtstagen die Qualifikation der „Pain Nurse“ mitzuerwerben (s. Aufbautage „Pain Nurse“)
Inhalte der Weiterbildung
- Grundlagen von Palliative Care
- Netzwerk der palliativen Begleitung
- Symptomkontrolle
- Ethische Grundsätze
- Psychosoziale Aspekte
- Kulturelle und spirituelle Aspekte
- Begleitung Sterbender
- Begleitung Trauernder
- Rechtliche Grundlagen
Die Inhalte der Weiterbildung orientieren sich am „Basiscurriculum Palliative Care“ (Kern, Müller, Aurnhammer) sowie an der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“.
Kursverlauf
Die Weiterbildung wird als berufsbegleitender Lehrgang durchgeführt. Sie umfasst 160 Unterrichtsstunden, bestehend aus Unterrichtsblöcken von zwei bis drei Tagen. Der Unterricht findet in der Zeit von 09.00 – 16.00 Uhr statt.
Weiterhin muss ein Praktikum (Hospitation) von insgesamt 40 Stunden in einer Einrichtung mit palliativer Schwerpunktversorgung (Hospiz, ambulante palliative Versorgung) zur Vertiefung der theoretischen Inhalte absolviert werden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzung erfüllt, wer berechtigt ist, die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung
- Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) oder
- Altenpfleger (m/w/d)
zu führen. Der Kurs richtet sich an examinierte Pflegefachkräfte. Die Teilnahme setzt eine Tätigkeit im Gesundheitswesen mit Praxisbezug voraus.
Vor Beginn der Weiterbildung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Lebenslauf
- Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Original muss dem Institut im Weiterbildungsverlauf vorgelegt werden
- Nachweis der aktuellen Tätigkeit und bisheriger Berufserfahrung
Hospitation
Im Rahmen der Weiterbildung ist ein 40stündiges Vollzeitpraktikum / Hospitation zu absolvieren. Das Praktikum kann in einer Einrichtung der Hospizpflege, Palliative Care- Einrichtung oder einer ambulanten Palliative Care Einrichtung absolviert werden. Die Organisation der Praktikumsstelle findet eigenverantwortlich durch die Teilnehmenden statt.
Abschluss
Die Weiterbildung endet mit einer fallbezogenen Ausarbeitung und einem Abschlusskolloquium. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie das Zertifikat „Fachkraft für Palliative Care” mit Darstellung der absolvierten Lehrgangsinhalte.
Das Zertifikat entspricht in vollem Umfang den Gesetzen, Bundesrahmenvereinbarungen und Empfehlungen gemäß § 37b / § 132d; §39a Abs. 1, §39a Abs. 2.