Praxisanleiter (m/w/d)

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Mittwoch, 5. Juni 2024
PREIS:
1.890,00 

Die Ausbildung von Nachwuchskräften nimmt durch den Fachkräftemangel an Bedeutung zu. Durch eine professionelle und gut organisierte praktische Ausbildung kann schon bei den Auszubildenden eine Bindung an das Unternehmen erreicht werden. Zusätzlich kommt der praktischen Ausbildung im Rahmen der generalisierten Ausbildung ein höherer Stellenwert zu. Die Weiterbildung zum Praxisanleiter richtet sich an examinierte Pflegefachkräfte, die sich für die Anleitung von Auszubildenden qualifizieren möchten.

Die Weiterbildung erfüllt die Voraussetzungen einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation nach § 4 Abs. 3 PflPrV und berechtigt zur Praxisanleitertätigkeit in der eigenen Einrichtung.

Ihr Nutzen/ Ihr Vorteil

  • Diese Weiterbildung befähigt dazu, Auszubildende, Pflegehilfskräfte und neue Mitarbeiter unter Einbeziehung pädagogischer und didaktischer Kompetenzen systematisch und fachkompetent zu begleiten und anzuleiten
  • anteilig im Rahmen dieser Weiterbildung erbrachte Stunden können für die Weiterbildung „Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“ für eine Verkürzung angerechnet werden. Wir beraten Sie gern.

Inhalte der Weiterbildung

  • Vorbereitung auf das berufspädagogische Handeln
  • Pädagogische Grundlagen
  • Der Anleitungsprozess
  • Evaluation und Bewertung des Ausbildungserfolges
  • Planung und Gestaltung betrieblicher Ausbildung
  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Hospitation/ Praxistransfer
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Organisatorische Rahmenbedingungen

Kursverlauf

Die Weiterbildung wird als berufsbegleitender Lehrgang durchgeführt. Sie umfasst 300 Unterrichtsstunden inkl. Hospitation/ Praxistransfer. Die Praxis beinhaltet die schriftliche Ausarbeitung, Vorbereitung und Durchführung einer Anleitungssituation, die von einer Lehrkraft der Pflegefachschule Hannover, einer mit unserem Institut kooperierenden Altenpflegeschule, begleitet und beurteilt wird.

Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzung erfüllt, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung

  • Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) oder
  • Altenpfleger (m/w/d)

zu führen. Die Teilnahme setzt eine (mindestens zweijährige) Berufserfahrung sowie eine aktuelle Tätigkeit im Bereich der Pflege voraus.

Vor Beginn der Weiterbildung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Lebenslauf
  • Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Original muss dem Institut vorgelegt werden)
  • Nachweis der aktuellen Tätigkeit und bisheriger Berufserfahrung

Abschluss

Die Weiterbildung endet mit einem Kolloquium. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie das Zertifikat „Praxisanleiter” mit Darstellung der absolvierten Lehrgangsinhalte sowie ein gesondertes Zeugnis mit den erreichten Prüfungsleistungen.