Das neue Begutachtungsinstrument (NBI) - Donnerstag, 28.03.2019

Das neue Begutachtungsinstrument (NBI) – Donnerstag, 28.03.2019

120,00 

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Beschreibung

Sind Sie gerüstet für den neuen Pflege-TÜV ab Herbst 2019?

Das Pflegestärkungsgesetz II ist verabschiedet und somit der „Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff“ zum 01.01.2017 beschlossen. Die Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr wie bisher in 3 Pflegestufen unterteilt, sondern zukünftig in 5 Pflegegraden gemessen. Dabei werden nicht die Defizite begutachtet, sondern geschaut, was der Pflegebedürftige noch kann.

Ähnlich wie die derzeitige Begutachtungsrichtlinie ist das „Neue Begutachtungsinstrument (NBI)“ in insgesamt sechs pflegerelevanten Bereichen wie z. B. kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen unterteilt. In jedem der 6 Bereiche wird der Grad der Selbstständigkeit einer Person bei den zugehörigen Aktivitäten erfasst. Aus den Ergebnissen der Prüfung ergibt sich die Einordnung in einen der fünf Pflegegrade.

Ab Oktober 2019 wird es mit dem „Neuen Pflege-TÜV“ grundlegende Veränderungen bei der Qualitäts-Darstellung im Bereich der stationären Altenpflege geben. Die Pflegenoten werden abgeschafft und durch ein deutlich umfangreicheres System ersetzt – dem „Pflege-TÜV“, der hohe Anforderungen an die Einrichtungen stellt.

Für die halbjährlichen Selbstprüfung der stationären Pflegeeinrichtungen und die Darstellung von qualitätsrelevanten Informationen ist das Beherrschen des Neuen Begutachtungsinstruments eine wichtige Voraussetzung.

Dieses praxisnahe Seminar macht Leitungs- und Pflegekräfte mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vertraut und gibt Tipps und Hilfen für ein mögliches Vorgehen und Formulierungen in der Dokumentation im „NBI“

Inhalte

  • Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
  • Aufbau des Neuen Begutachtungsinstrument
  • Einschätzung der Selbstständigkeit in den verschiedenen Bereichen
  • Ermittlung des Pflegegrades
  • Vorgehen und Formulierungen in der Dokumentation
  • Praktische Übungen
  1. Planen Sie Fortbildungen für Ihre Mitarbeiter

-> beherrschen Sie das Neue Begutachtungsinstrument (NBI?) – eine wichtige Grundlage zur korrekten Datenerfassung beim „Neuen Pflege-TÜV“!

  1. Analysieren Sie Ihre Pflegedokumentationund Ihr QM und passen Sie diese an das neue Qualitätsverfahren an
  2. Digitalisierung der Dokumentation -> Eine wichtige Voraussetzung und ein guter Zeitpunkt (Stichwort Förderungen)
  3. Prüfen Sie Ihren Erhebungsaufwand der Qualitätsindikatoren

Zielgruppe

Führungskräfte, Qualitätsbeauftragte, Pflegefachkräfte

Umfang

8 Unterrichtsstunden

 

Unser Angebot für Sie

  • Als Tagesseminar (8 Ustd.) im ZAB:

pro Person:                                                                                                        120,00 €

Termine:

Donnerstag, 28.03.2019

Donnerstag, 09.05.2019

            Bei Buchung von NBI & QUIP (2 Tage)

10 % Rabatt: pro Person pro Tag:                                                      108,00 €       

 

  • Als Innerbetriebliche Fortbildung für Sie & Ihr Team:

pro Seminartag   à 8 Ustd.                                                                              895,00 €

zzgl. Fahrtkostenpauschale pro Veranstaltung:                                             individuell vereinbart

Termine: nach Vereinbarung

Das aufgeführte Seminarthema sind gem. §4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG)

von der Umsatzsteuer befreit.

 

  • Beratung bei Ihnen vor Ort – Prozessbegleitung

Projekt – Implementierung

Gern begleiten wir Sie vor Ort und Unterstützen Sie und Ihr Team bei der eventuellen Umstellung der Dokumentation (Digitalisierung?) sowie der Implementierung der Qualitätsindikatoren

Umfang/ Volumen & Termine nach Vereinbarung

 

Haben Sie Interesse / Fragen? – Bitte sprechen Sie uns an:

Martina Scheerle
ZAB Hannover GmbH
Zentrum für Aus- und Weiterbildung in der Pflege
Spichernstr. 11c
30161 Hannover

Tel    +49 511 655 96-932
Fax   +49 511 655 96-955
Mail  martina.scheerle@zabhannover.de
Web www.zabhannover.de