Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege (m/w/d)

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Montag, 19. August 2024
PREIS:
4.870,00 

Heinicke, Heike-Petra
Fachbereichsleitung FLP

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Weiterbildung

Die (pflegerische) Leitung einer Station, eines Pflegeheimes oder eines ambulanten Pflegedienstes ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die Kompetenz der Führungskraft hat großen Einfluss auf die Versorgungsqualität der Patientinnen/Patienten oder Bewohner/innen, aber auch auf die Mitarbeiterzufriedenheit und die betriebswirtschaftliche Situation des Unternehmens. Dadurch ergeben sich hohe Anforderungen an ihre fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenz.

Ihr Vorteil:

Diese Weiterbildung befä­higt zur:

  • selbstständigen und effizienten Gestaltung von Ar­beitsprozessen
    • Klinik: Qualifizierung als Stations- / oder Bereichsleitung
    • stationäre & ambulante Altenhilfe: Qualifizierung als Pflegedienst­leitung
  • Teilnahme am Aufbaukurs zur „Heimleitung / Management einer sozialen Einrichtung“

Inhalte der Weiterbildung

  • Pflegefachliche Kompetenz
    • Persönliches Pflegeverständnis und Pflegetheorien
    • Pflegeleitbild- und Pflegekonzept
    • Pflegeprozess/ Strukturmodell SIS
    • Expertenstandards
    • Pflegevisite
    • Professionalisierung/ Pflegeforschung
    • Qualitätsmanagement, MDK-Überprüfung
    • Infektionsschutz
    • Ethik in der Pflege
    • Pflegebegutachtungen/ Pflegegradmanagement
    • Theorien und Modelle von Gesundheit und Krankheit
  • Kommunikation und Führungskompetenz
    • Grundlagen der Kommunikation
    • Führung
    • Mitarbeitergespräche
    • Motivation von Mitarbeitern
    • Konfliktmanagement, Supervision
    • Selbst- und Zeitmanagement
    • Teamentwicklung
    • Delegation und Kontrolle
    • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
    • Angehörigenarbeit
    • Interkulturelle Kommunikation mit Mitarbeitern und Bewohnern
    • Moderationsmethoden
    • Präsentationstechniken
    • Wissenschaftliches Arbeiten
  • Recht
    • Grundlagen der Sozialgesetzgebung
    • Grundlagen des SGB V
    • Grundlagen des SGB XI
    • Grundlagen des SGB XII
    • Gesundheits- und Heimrecht
    • Arbeitsrecht
    • Haftungsrecht
    • Steuerrecht
    • Betreuungsrecht
  • Betriebswirtschaft und Betriebsorganisation
    • Grundlagen der Betriebswirtschaft
    • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Budgetverantwortung/Controlling
    • Marketing
    • Pflegesatz und Entgelte
    • Aufbau- und Ablauforganisation
    • Personalbedarfsplanung und -akquise
    • Personaleinsatzplanung, -entwicklung und -controlling
    • Organisationsentwicklung
    • Beschwerdemanagement
    • Projektmanagement
    • Informationssysteme

 

Staatlich anerkannte Weiterbildung zur Qualifizierung als Pflegedienstleitung in der stationären und ambulanten Pflege auf der Grundlage der „Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen“ vom 18. März 2002 (Nds.GVBl. Nr.10/2002 S.86), geändert durch Gesetz v. 18.2.2005 (Nds.GVBl. Nr.5/2005 S.75) und Art.1 des Gesetzes v. 7.12.2006 (Nds.GVBl. Nr.32/2006 S.586).

Kursverlauf

Die Weiterbildung wird als berufsbegleitender Lehrgang durchgeführt. Sie umfasst 720 Stunden + 24 Stunden Kursmanagement, bestehend aus Unterrichtsblöcken von zwei  bis fünf Tagen. Der Unterricht findet in der Zeit von 09.00 – 16.00 Uhr statt.

Zusätzlich muss ein Praktikum von insgesamt 20 Wochen (770 Stunden) absolviert werden, wovon mindestens 5 Wochen (192,5 Stunden) außerhalb der eigenen Einrichtung abzuleisten sind.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzung erfüllt, wer berechtigt ist, die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung

  • Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) oder
  • Altenpfleger (m/w/d)

zu führen. Vor Beginn der Weiterbildung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Lebenslauf
  • Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Original muss dem Institut im Weiterbildungsverlauf vorgelegt werden)
  • Kopie der Urkunde über die aktuelle Namensführung (Original muss dem Institut im Weiterbildungsverlauf vorgelegt werden)
  • Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung (Nachweis der Beschäftigung)

Vor Weiterbildungsende muss dann zusätzlich noch ein erweitertes Führungszeugnis sowie ein aktuelles Gesundheitszeugnis eingereicht werden.

Abschluss

Die Weiterbildung endet mit einer Facharbeit, einer schriftlichen Abschlussklausur und einer mündlichen Abschlussprüfung.

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden die  Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Fach­kraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“ von der zuständigen Behörde. Mit dem Abschluss dieser Weiterbildung erwerben die Teilnehmenden die Hoch­schulzugangsberechtigung.

 

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