Aufbaukurs auf die Anerkennung als Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
Laut der Heimpersonalverordnung müssen Heime entsprechend den Interessen und Bedürfnissen ihrer Bewohner sachgerecht und wirtschaftlich geleitet werden.Der Aufbaukurs stellt eine Kompetenzerweiterung im Sinne des §2 der Heimpersonalverordnung dar und entspricht der geforderten fachlichen Eignung der Heimleitung gemäß. § 3 NuWGPersVO.
Da das Gesundheitswesen immer stärker von marktwirtschaftlichen Erfordernissen geprägt wird, benötigen zukünftige Heimleitungen – neben ihrer Führungskompetenz – sehr gute Kenntnisse in der kaufmännischen Führung.
Entscheidende Wettbewerbsvorteile in Pflegeeinrichtungen sind die effiziente und unter arbeitsrechtlichen Aspekten erstellte Planung des Personals, die Sicherung und ständige Verbesserung der Qualität sowie die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen. In vielen Einrichtungen ist zur Übernahme dieser verantwortungsvollen Position ein Studienabschluss vorausgesetzt.
Diese Weiterbildung richtet sich an Teilnehmer, die einen Abschluss zur „Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege“ haben, um durch eine Vertiefung der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte den aufgezeigten Aufgaben mitwirken können. Insbesondere eignet sich diese Weiterbildung bei der Übernahme der Position der stellvertretenden Heimleitung.
Inhalte
- Betriebsführung
- Entwicklung und Planung betrieblicher Ziele
- Leitung interdisziplinärer Arbeitsgruppen
- Verkaufsgespräche und Aufnahmemanagement
- Betriebswirtschaft
- Vertiefung Kosten- und Leistungsrechnung
- Preiskalkulation und Pflegesatzvereinbarung
- Marketing sozialer Einrichtungen
- Investitionsplanung und Finanzierung
- Businessplanung
- Recht
- Grundlagen des Zivil- und Vertragsrechts
- Grundlagen des Heimrechts
Kursverlauf
Die Weiterbildung wird als berufsbegleitender Lehrgang durchgeführt. Sie umfasst 120 Unterrichtsstunden (inkl. Kolloquium), bestehend aus Unterrichtsblöcken von zwei bis vier Tagen. Der Unterricht findet in der Zeit von 09.00-16.00 Uhr statt.
Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzung erfüllt, wer berechtigt ist, die staatlich anerkannte Berufsbezeichnung Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege (m/w/d) zu führen.
Vor Beginn der Weiterbildung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Lebenslauf
- Kopie der Erlaubnis zur Führung der o.g. Berufsbezeichnung
- Kopie der Erlaubnis zur Führung der o.g. Weiterbildungsbezeichnung
- Kopie der Urkunde über die aktuelle Namensführung
Die dazugehörigen Originale müssen dem Institut im Weiterbildungsverlauf vorgelegt werden.
Abschluss
Die Weiterbildung endet mit einer fallbezogenen und problemorientierten Ausarbeitung aus dem Themenbereich “Management einer sozialen Einrichtung” und einem Kolloquium. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie das Zertifikat „Leitung eines Heimes/Management einer sozialen Einrichtung” mit Darstellung der absolvierten Lehrgangsinhalte.
Die Weiterbildung erfüllt die Voraussetzungen an die Heimleitung im Sinne des § 2 der Heimpersonalverordnung.