Das neue Begutachtunginstrument (NBI) - Praxisschulung

Kategorien

Pflege , Tagesseminare

Zielgruppe: Pflegekräfte

Das Pflegestärkungsgesetz II ist verabschiedet und somit der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff zum 01.01.2017 beschlossen. Die Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr wie bisher in 3 Pflegestufen unterteilt, sondern zukünftig in 5 Pflegegraden gemessen. Dabei werden nicht die Defizite begutachtet, sondern geschaut, was der Pflegebedürftige noch kann.

Ähnlich wie die derzeitige Begutachtungsrichtlinie ist das neue Begutachtungsinstrument in insgesamt sechs pflegerelevanten Bereichen wie z. B. kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen unterteilt. In jedem der 6 Bereiche wird der Grad der Selbstständigkeit einer Person bei den zugehörigen Aktivitäten erfasst. Aus den Ergebnissen der Prüfung ergibt sich die Einordnung in einen der fünf Pflegegrade.

Dieses praxisnahe Seminar mach Leitungs- und Pflegekräfte mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vertraut und gibt Tipps und Hilfen für ein mögliches Vorgehen und Formulierungen in der Dokumentation.

Inhalte

  • Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
  • Aufbau des neuen Begutachtungsinstrument
  • Einschätzung der Selbstständigkeit in den verschiedenen Bereichen
  • Ermittlung des Pflegegrades
  • Vorgehen und Formulierungen in der Dokumentation
  • Praktische Übungen